Verlassenschaft in Wien und Niederösterreich – was Erben wissen müssen

Verlassenschaft in Wien und Niederösterreich – was Erben wissen müssen

Verlassenschaft – Guide 2026

Eine Verlassenschaft abzuwickeln, ist nie Routine. Jeder Fall ist anders – ob eine Altbauwohnung in Wien-Hietzing, ein Einfamilienhaus in Baden oder ein Reihenhaus in St. Pölten. Was überall gleich bleibt: Wer strukturiert vorgeht, spart Zeit, Geld und unnötigen Stress.

Wir entrümpeln seit Jahren in Wien und ganz Niederösterreich. Das sind die Schritte, die wir Erben empfehlen – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen oder alleine arbeiten.


Die ersten Tage – was sofort erledigt werden muss

Sterbeurkunde: Beim Standesamt des Sterbeortes beantragen. In Wien sind das die Standesämter der einzelnen Bezirke, in Niederösterreich das jeweilige Stadt- oder Gemeindeamt. Ohne Sterbeurkunde kommen Sie bei keiner Behörde weiter.

Wohnung sichern: Schlösser wechseln, wenn unklar ist, wer noch Schlüssel hat. Post umleiten lassen – bei der Österreichischen Post online oder vor Ort. In Mehrparteienhäusern in Wien empfiehlt sich ein kurzes Gespräch mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister.

Testament suchen: Nicht nur in der Wohnung, sondern auch bei Banken, beim Notar oder beim Anwalt des Verstorbenen. In Wien gibt es das Zentrale Testamentsregister beim Landesgericht für ZRS, das Auskunft gibt, ob ein Notar-Testament hinterlegt wurde.

Anzeige beim Magistrat: In Wien beim Magistratischen Bezirksamt des letzten Wohnsitzes, in Niederösterreich beim zuständigen Gemeindeamt. Das ist für die Erbschaftssteuer relevant – auch wenn diese in Österreich abgeschafft wurde, müssen Schenkungen innerhalb der letzten fünf Jahre versteuert werden.


Erbschein – der Schlüssel zu allem

Der Erbschein wird beim zuständigen Bezirksgericht beantragt. In Wien sind das die Bezirksgerichte nach dem letzten Wohnsitz (zum Beispiel Bezirksgericht Innere Stadt für 1010, Bezirksgericht Floridsdorf für 1210). In Niederösterreich das Bezirksgericht des Gerichtsbezirks, in dem der Verstorbene gelebt hat.

Kosten: circa 80 bis 200 Euro, abhängig vom Wert des Nachlasses. Dauer: zwei bis sechs Wochen, manchmal länger bei komplexen Fällen.

Wichtig: Ohne Erbschein können Sie weder Bankkonten auflösen noch über die Wohnung verfügen. Zögern Sie hier nicht.


Der Mietvertrag – oft unterschätzt

Viele Erben glauben, der Mietvertrag gehe automatisch auf sie über. Das ist falsch. In Wien und Niederösterreich gilt: Die Erben treten zwar in den Mietvertrag ein, müssen ihn aber kündigen, wenn sie die Wohnung nicht selbst nutzen wollen.

Kündigungsfrist: meist drei Monate zum Monatsende. In Wien gilt das Wiener Wohnungsrechtsgesetz, das Mieter stärker schützt – aber auch für Erben gilt, dass verspätete Kündigung teuer wird. Bei unbefristeten Mietverträgen in Niederösterreich gelten ähnliche Fristen, bei befristeten Verträgen läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Ende.

Tipp: Prüfen Sie den Mietvertrag sofort. Bei Genossenschaftswohnungen in Wien gibt es zusätzliche Regelungen – oft muss die Genossenschaft über den Tod informiert werden.


Wertgegenstände finden – bevor die Entrümpelung beginnt

Das ist der Punkt, bei dem wir am häufigsten helfen. Erben überschätzen manchmal Wertloses und unterschätzen das, was wirklich etwas wert ist.

Wo Sie suchen sollten:

  • Schmuckkästchen und Nachttischschubladen: Ringe, Ketten, Uhren – oft persönliche Erinnerungsstücke, die aber auch materiellen Wert haben
  • Esszimmerschränke und Buffets: Silberbestecke mit Diana-Kopf-Punze oder 800er-Silberpunze, altes Porzellan (Meissen, Augarten, Herend)
  • Wohnzimmer: Gemälde an den Wänden, Grafiken, eventuell Wiener Werkstätte-Stücke oder Biedermeier-Möbel
  • Keller und Dachboden: Münzsammlungen, Briefmarkenalben, alte Koffer, manchmal vergessene Wertgegenstände aus früheren Generationen
  • Schreibtisch und Safe: Dokumente, aber auch Taschenuhren, Orden, Medaillen

Wann professionelle Schätzung sinnvoll ist:

Wenn Sie Antiquitäten, Kunst oder größere Mengen Silber vermuten, lohnt sich eine Schätzung vor der Entrümpelung. Wir arbeiten mit erfahrenen Ankäufern in Wien und Niederösterreich zusammen, die vor Ort schätzen und faire Preise zahlen. Das erspart Ihnen, im Stress zu verschenken oder zu entsorgen, was verkauft werden könnte.


Entrümpelung – der Ablauf bei uns

Wenn die rechtlichen Fragen geklärt und Wertgegenstände gesichert sind, kommen wir ins Spiel. Unser Ablauf ist für Wien und Niederösterreich identisch:

1. Kostenlose Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – ob in Wien-Innenstadt, in Baden, in St. Pölten oder in einem Dorf im Waldviertel. Wir schauen uns die Wohnung oder das Haus an, schätzen den Aufwand und prüfen, welche Gegenstände zur Wertanrechnung geeignet sind.

2. Transparentes Angebot

Sie erhalten einen Fixpreis. Keine Stundensätze, keine versteckten Kosten für Treppensteigen oder Anfahrten. Was im Angebot steht, zahlen Sie – nicht mehr und nicht weniger.

3. Terminvereinbarung

Wir arbeiten auch kurzfristig und am Wochenende. Das ist bei Verlassenschaften oft nötig, weil der Mietvertrag oder der Notartermin drängt.

4. Durchführung

Unser Team arbeitet diskret und respektvoll. Wir kennen die Situation in Wiener Altbauten – enge Treppenhäuser, keine Lifts, sensible Nachbarschaft. In Niederösterreich sind wir genauso unterwegs, von Einfamilienhäusern mit Garage bis zu Hofanlagen mit Scheune.

5. Besenreine Übergabe

Die Wohnung wird besenrein übergeben. Auf Wunsch organisieren wir auch eine Grundreinigung oder kleine Renovierungsarbeiten über Partner in Wien und Niederösterreich. Das ist besonders bei Rückgabe an Vermieter oder bei Verkaufsvorbereitung wichtig.

Häufige Fragen aus Wien und Niederösterreich

Wie lange habe ich Zeit, eine Verlassenschaft zu regeln?

Rechtlich treten Sie mit dem Tod als Erbe ein. Praktisch sollten Sie den Erbschein schnell beantragen und den Mietvertrag rechtzeitig kündigen. Bei Bankkonten haben Sie oft mehr Zeit, bei Mietwohnungen in Wien nicht – drei Monate Kündigungsfrist vergehen schnell.

Muss ich persönlich in Wien oder Niederösterreich sein?

Nein. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht und dem Erbschein können Sie auch aus dem Ausland oder aus einem anderen Bundesland handeln. Wir koordinieren vor Ort und halten Sie auf dem Laufenden.

Was kostet die Entrümpelung einer Verlassenschaft?

Für eine kleine Wohnung in Wien oder Niederösterreich mit wenig Hausrat beginnen die Kosten bei etwa 699 Euro. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen Fixpreis. Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände ist möglich und senkt den Endpreis.

Was passiert mit wertvollen Gegenständen?

Wir unterstützen bei der Sichtung und vermitteln seriöse Ankäufer in Wien und Niederösterreich. Alternativ rechnen wir den Wert verwertbarer Stücke direkt mit dem Entrümpelungspreis verrechnet.

Sind Sie auch in kleineren Orten in Niederösterreich tätig?

Ja. Wir fahren nicht nur in Wien und den größeren Städten Niederösterreichs wie St. Pölten, Baden, Mödling oder Wiener Neustadt, sondern auch in ländliche Gebiete. Anfahrt ist im Fixpreis inkludiert.


Kontakt

Verlassenschaft in Wien oder Niederösterreich? Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung – von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.

Telefon: +43 660 2931 975
Erreichbar: Täglich, auch abends und am Wochenende

Kostenlose Besichtigung vor Ort – unverbindlich und ohne Verpflichtung.


Entrümpelung Danube – Professionelle Räumungen, Verlassenschaften und Wohnungsauflösungen in Wien und ganz Niederösterreich.

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